­­Wenige Minuten vor der Einweihungsfeier des neuen S-Bahn / Bus-Haltepunktes in Rostocks- Stadtteil Warnemünde offenbarte sich die Projektleiterin der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG), Catrin Dumrath als überhebliche und absolut unwissende Planerin in Sachen Sozialintelligenz.

Ich wunderte mich zunächst, warum die Behindertenparkplätze am abgelegen Ende des Parkplatzes angelegt wurden. Denn von hier aus ist der Weg, vom, aus Rostock kommenden Gleis etwa 100 Meter länger, wie von der optimalsten Positionierung. Das ist besonders ärgerlich, da man, um von diesem Gleis zum Parkplatz zu gelangen, durch einen Tunnel mit zwei rund 50 Meter langen Rampen rollen muss. Hierzu besteht ein Bericht mit dem Titel:

Warnemündes Bahnhof, Rechte von Behinderten, Wirtschaftsfaktor für Handel und Tourismus und eine handlungsunwillige Verwaltung. Eine Komposition mit viel Sprengstoff“.

Zunächst konnte ich mir nicht vorstellen, warum man das so widersinnig gelöst hat. Frau Dumrath aber löste das Ganze mit wenigen Worten auf. Man habe von hier aus den kürzesten Weg, vom Fahrzeug, zum stadteinwärts führenden Gleis. Daher ist dieser Weg auch mit Riffelsteinen für Sehbehinderte und Blinde ausgelegt. Ich sah Frau Dumrath zunächst etwas ungläubig an und fragte dann, warum Rollstuhlnutzer, wollen diese auf das Gleis, um in die andere Richtung fahren zu können, einen ca. 100 Meter längeren Weg auf sich nehmen müssen. Jetzt zeigte Frau Dumrath ihr wahres Gesicht. Sie meinte: „Wo wollen sie denn in die andere Richtung hin“? Man muss wissen, es kommt tatsächlich nur noch die Haltestelle „Warnemünde“.

Ich schaute Frau Dumrath sekundenlang an und es ratterte durch meinen Kopf, soll ich die Planerin wegen Diskriminierung anzeigen oder nicht. Meinte dann aber: „Kann es sein, dass Menschen mit Behinderungen auch den Wunsch hegen, nach einen Stadtbesuch, wieder zu ihrem Fahrzeug zurück zu kommen“? Ich sah zunächst in leere Augen. Dann Sekunden des Schweigens. Daran hatte die forsche Planerin Dumrath nicht gedacht. Man konnte förmlich erkennen, dass ihr diese Möglichkeit bisher verschlossen blieb.

Überheblich erwiderte sie: „Sie scheinen sich mit dieser Materie gut auszukennen. Warum haben Sie nichts gesagt, als die Pläne ausgelegt waren“?

Ich gab auf diese Unverschämtheit keine Antwort. Sondern wollte wissen, warum die Rampen der Unterführung so unmöglich ausgeführt wurden. Wieder eine erstaunliche Diskriminierungsattacke. Die Neigung beträgt zwischen vier und sechs Prozent. Die Ruhepodeste betragen ca. zwei Prozent. Hier wurde so, die Planerin, bei der Ausführung geschlampt, da es nicht einfach ist den gewählten Belag, der Architekt hat sich bewusst für einen recht Rauen entschieden, den Anforderungen gerecht zu werden. Es wird irgendwann nachgearbeitet. Ich habe zunächst mich, dann Frau Dumrath gefragt, warum denn ein solch rauer Belage gewählt wurde, da es Erfahrungen und Bauvorgaben gäbe, die glatte Beläge vorsehen. Frau Dumrath: „Der Architekt vertritt die Meinung, dass durch den rauen Belag die Räder der Rollstühle schlechter rückwärts rollen würden“. Ich ließ keine Sekunde verstreichen um ihr zu antworten: „JA, sich aber auch schlechter die Steigungen erklimmen lassen“. Dass man die taktilen Leithilfen ebenfalls erst verspätet nachrüsten musste habe ich nicht nochmals vorgebracht. Ich hatte gegenüber der unfähigen, aber dennoch forsch dümmlichen Planerin Catrin Dumrath ein Würgen zu unterbinden. Ich bot ihr an, den ganzen Parcours mit einem Rollstuhl, den ich immer für solche Zwecke im Fahrzeug habe, abzurollen um Ihre Fehlleistungen und diskriminierende Entscheidungen sofort selber erfahren zu könne. Natürlich war sich Frau Dumrath sofort klar, dass es solche Blöße nicht geben kann und lehnte dankend ab. Schade, Größe wäre es gewesen, wenn die junge Planerin zumindest einen Termin für die Selbsterfahrung vorgeschlagen hätte. So zeigt sich, dass Ihr die Menschen mit Behinderungen einerlei sind. Dieses Bauwerk reiht sich nahtlos in die Sammlung menschenverachtender Tendenzen der Hansestadt Rostock unter der unqualifizierten Leitung, des derzeit unter staatsanwaltlicher Beobachtung stehenden, OB Roland Methling und dessen Gefolgsleute wie den Beirat für Behinderte und chronisch Kranker aber auch der untätigen und hilflos agierenden Behindertenbeauftragten, Frau Petra Kröger sowie auch das Bauamt oder die, mit Baufragen beschäftigen Bürgervertreter, der jeweiligen Bürgerschaftsausschüsse. Besonders dreist war die Aussage der Planerin Dumrath, dass ich mich ja im Vorfeld hätte einbringen können. Auf meine Aussage, dass ich das gern, auch in Rostock, als offizieller Bau-/ Planungsbegleiter tun würde, schluckte Sie und es war deutlich zuerkennen, dass Beratungskosten für Behindertenrechte mal wieder nicht eingeplant waren. Aufgrund der jüngsten Fehlplanungen (Haus der Musik, Tourismuszentrale, oder dem Ortsamt-Mitte) habe ich der Verwaltung bereits mehrfach die Planungs- / und Baubegleitung angeboten. Aber die Stadtoberen, sind scheinbar der Auffassung, dass Fachleute für Feuerschutzplanungen, Sanitärplanungen oder andere Planungsdetails gern gegen Honorar eingesetzt werden können. Berater für nutzeroptimiertes Bauen aber verzichtbar sind. Wenn sich die Stadtverwaltung und ihre SUPERPLANER, wie in diesem Fall Frau Catrin Dumrath, da mal nicht täuschen. Die Nacharbeiten sind in der Regel erheblich kostspieliger. Für die beschrieben Bauprojekte werden diese kommen. Koste es was es wolle! Argumente wie „besondere Aufwendungen für Barrierefreiheit“ oder ähnliche Worthülsen werden dann aber nicht mehr gelten. Nur die Wahrheit kann die Verwaltung und alle mit den Planungen Beauftragten dann noch retten. Einfach die Aussage „Wir haben die Menschenrechte in unserer Stadt vernachlässigt“. Wäre eine Antwort, die den letzen Funken an Aufrichtigkeit glaubhaft werden lassen könnte.

Ist es in diesem Zusammenhang nicht besonders traurig, dass der amtierende Bundespräsident sich auf die Verleihung der Ehrenbürgerwürde freut? Darf eine Stadt, die sich ganz offensichtlich gegen Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgesprochen, hat einen Bundespräsidenten in die Zwickmühle bringen, sich als unglaubwürdig darzustellen? Oder darf ein Bundespräsident entgegen seiner Aussagen, sich vor den Karren einer Stadt spannen, die seinen angeblichen Ideologien entgegenwirken?

Darüber sollte sich jeder seine Gedanken machen. Für Interessierte stehen in der regionalen Presse sowie in diesem Blog weitere Mosaiksteine zur Meinungsbildung zur Verfügung. Jeder ist eingeladen sich über die verschiedensten Bauwerke selber ein Bild zu machen. Nach Terminvereinbarung stehe ich persönlich jedem Interessierten auch Organisationen zur Verfügung.

Helge Joachim Blankenstein


Der 29. März 2012 war ein bewölkter Donnerstag. Genauso grau und unwirklich wie die Geschäftspraktiken des in Staatsbesitz befindlichen öffentlichen Personenbeförderers.

Voller Stolz hat dessen Vorgesetzter Rüdiger Grube, die Zahlen vorgestellt. Jedem anständigen und ehrenhaften Geschäftsmann, bei dem Sozialkompetenz keine Worthülse, sondern fester Lenkungsbestandteil ist, hätten diese Zahlen die Schamesröte ins Gesicht getrieben. Nicht so dem Vorstand der Deutschen Bahn AG. Immer mehr bekommt man den Eindruck, dass einer der Wahlsprüche dieses Unternehmens lautet: Möglichst viel Gewinne möglichst wenig problematische Kunden. Umgesetzt auf die reale Welt bedeutet dies:

  • Kinder im Dunklen auf die Straße setzen, anstatt Mitarbeiter so zu schulen, dass sie auch in ausgefallenen Situationen kundenfreundliche reagieren
  • Lieber Denkmale bauen, deren Nutzbarkeiten für Kunden zum Hindernis werden. (Bsp. Stuttgart 21)
  • Menschen mit Behinderungen ganz vernachlässigen und auf Nachfrage sogar noch zu verhöhnen
  • Ältere Bürger durch moderne Abwicklungsverfahren ausschließen, persönliche Betreuung abschaffen
  • Kundenfreundlichkeit durch Zugverspätungen demonstrieren, deren Ursachen auf Einsparungen im Bereich der technischen Wartungen zurückzuführen sind
  • Nahverkehrsverbindungen zur Streichung vorschlagen um mehr Fördermittel aus den Landeshaushalten zu erpressen

Die Deutsche Bahn AG hat, so die vorgelegte Bilanz rd. 2,3 Mrd. Gewinn erzielt. Gleichzeitig hat dieses Unternehmen mehrstellige Hilfen bundesdeutscher Steuerzahler verbuchen können. Zusätzlich auch aus europäischen Fördertöpfen. Teilweise waren diese Investitionshilfen an bestimmte Auflage geknüpft. Mindesten eine Auflage war, die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Was hat die Bahn gemacht? Sie hat neben die Analoguhren, Digitaluhren gehängt. Die Bahnsteige oder die Zusteige-Möglichkeiten für gehbehinderte, sehbehinderte oder rollstuhlnutzende Fahrgäste hat man nicht verbessert. Wohlweißlich mit dem Todschlagargument unsozialer und unintelligenter Manager, zu hohe Investitionskosten.

Wie lange kann sich die Bundesrepublik einen öffentlichen Personenbeförderer leisten, der mit aller Kraft gegen den demographischen Wandel anrennt. Also in wenigen Jahren, legt man die aktuellen Ausgrenzungsaktivitäten zu Grunde, behinderte und ältere Menschen nicht mehr zu den Kunden zählen wird. Die privaten Wettbewerber des Staatskonzerns „Deutsche Bahn AG“ sind da sehr viel weiter. Bilden einige von ihnen ihr Personal weiter um ihre älteren Fahrgäste besser zu verstehen und auf die Bedürfnisse eingehen zu können.

Wie lange kann, wie lange will sich die Bundesrepublik Deutschland einen öffentlichen Personenbeförderer leisten, der nationale und internationale Rechte von Menschen mit Behinderungen bewusst und schon fast mit Vorsatz missachtet?

Haben sich die Deutsche Bahn AG sowie deren Vorstände, die Taschen zu Lasten von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen gefüllt? Die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist geltendes Recht. Dies könnte im Falle leichtfertiger Verwehrung dieser Rechte erhebliche Regressansprüche an die Deutsche Bahn AG und deren Eigentümer die Bundesrepublik bedeuten.

Helge Joachim Blankenstein

Verfasst von: Impuls | 29. März 2012

Die Zahl der Empörung: 6.300.

Soviel sollten die Steuerzahler pro Schlecker-Mitarbeiterin für deren Qualifikation und Vermittlung bezahlen. Wir sollten mal das Rad der Zeit einige Jahre zurück drehen, um festzustellen, dass dieses Unternehmen damals weder einen Betriebsrat, Telefone oder geregelte Arbeitszeiten zugelassen hatte. Heute, da der Privatunternehmer pleite sein soll, sollen die Steuerzahler dafür aufkommen? Wo sind denn die ganzen Gewinne geblieben? Vermutlich schon immer an der Steuer vorbei im Ausland? Desweiterein ist zu beachten, dass den rd. 11.000 Verkäuferinnen, rund 25.000 offene Stellen im Verkauf gegenüber stehen. Sicher wird nicht jede Stelle für jeden geeignet sein. Aber da sich die ganze Geschichte auf die gesamtfläche der Bundesrepublik beläuft, ist es nicht mehr wie andere Firmenpleiten auch. Und dafür ist die Institution „Arbeitsagentur“ geschaffen und wird ebenfalls mit Steuergeldern betrieben.

Gerade Menschen mit Behinderungen erfahren tagtäglich wie durch Willkür von Kommunen, Leistungsträgern oder Arbeitgebern etc. durch Leistungsverweigerung deren Leben fortwährend eingeschränkt wird. Da wird eine Prothese verweigert, weil man angeblich nicht mehr arbeitsfähig sei. Erst nach mehrjährigen Streitigkeiten wird es dann doch unausweichlich. Die wirtschaftlichen Nachteile für die Betroffenen werden selbstredend nicht berücksichtigt. Andere führen Rechtsstreitigkeiten, weil die Krankenkasse sich weigert einen Rollstuhl zu fördern, da sie deren Notwendigkeit nicht einsieht.

Solche Beispiele gibt es tausende. Und das Tag für Tag.

Da scheint es schon heilsam, dass die sogenannten „nicht Behinderten“ diese Willkür auch einmal erleben. Heilsam auch, weil die Bevölkerung Anteil nimmt. Nur die Menschen mit Behinderungen nutzen diese Situation nicht ergebnisverbessernd für sich aus. Nein sie jammern noch mit den armen Schleckerverkäuferinnen.

Bitte verstehen sie das nicht falsch. Ich bedauere jeden, der unverschuldet aus dem Arbeitsleben katapultiert wird. Ich bedauere jeden, der aufgrund falsch verstandener Unternehmerischer Freiheit plötzlich arbeitslos wird. Aber der Untergang der Schlecker-Kette war nicht unvermittelt und plötzlich. Selbst Kunden hatten diesen Untergang schon seit Jahren bemerkt.

Aber wenn Menschen die wirklich unverschuldet in einen anderen Lebensweg gezwungen werden, dann redet keiner von solchen Massensolidaritätsaktionen, sondern wendet sich ab und trägt noch weiter zum Vereinsamen bei und überlässt diese Menschen sich selber. Nur, dass diese nicht einfach den Weg zum Arbeitsamt gehen können, sondern aufgrund ihres plötzlichen Alleinstellungsmerkmals GDB-??, den Weg durch die Instanzen selber suchen und finden müssen.

In Deutschland leben ca. 8 Mio. Menschen mit Sinnes- und oder motorischen Einschränkungen unterschiedlichen Behinderungsgrades. Das sind ca. 10 % der Gesamtbevölkerung.

In Deutschland leben ca. 3. Mio. arbeitsuchende Menschen. Ca. 0,3 % davon sind Ex – Schlecker – Verkäuferinnen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung, sind das 0,1 %. Dieser Vergleich klingt zunächst zynisch. Aber durch solche Rechenbeispiele werden Menschen mit Behinderungen in der sozialen Marktwirtschaft täglich konfrontiert. Müssen täglich dagegen vorgehen.

Wo bleibt hier die SOLIDARITÄT?

Helge Blankenstein

Glaubt man der, in der Hansestadt Rostock ansässigen Tageszeitung „Ostseezeitung“ (OZ), so haben die Ministerin Manuela Schwesig (Sozialministerium) und der Minister Lorenz Caffier (Innenministerium) quasi in einer interdisziplinären Aktion, den Stellenwert von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft festgelegt. Vor wenigen Tagen ist der, vielfach  als unqualifiziert bezeichnete, Landessozialbericht erschienen. Gestern dann drang an die Öffentlichkeit, dass der Innenminister die, in der Umgebung Rostocks angebauten GEN-Kartoffeln, aufwendig hat schützen lassen.

Immerhin stehen Mecklenburg-Vorpommersche Menschen mit Behinderungen einen Deut über den GEN-Kartoffeln. Denn Frau Schwesig waren die Daten für diesen Bericht und somit die Belange dieser Menschen € 130.000,- Wert. Herr Caffier war der Schutz der GEN-Kartoffeln nur € 113.000,- Wert.

Eines haben beide Ausgaben gemein. Sie sind absolute Steuerverschwendung. Der Sozialbericht, weil, wie wir bereits berichtet haben, auf Basis ungereimter Daten erstellt wurde. Der Schutz der GEN-Kartoffelfelder, weil die Dinger nicht einmal jemand haben möchte. Dennoch danken wir für diese offen und ehrlich dargestellte Sinneshaltung gegenüber der rd. 10 Prozent Menschen mit Behinderungen im Mecklenburg-Vorpommern.

Unser Dank für diese Erkenntnis und deren unverblümte Veröffentlichung gilt somit der Minsiterin Manuela Schwesig und Herrn Minister Lorenz Caffier.

Helge Blankenstein

Ein “Prachtwerk”, welches nach neun Monaten Tragezeit und seinen 133 Seiten durchaus als Fehlgeburt bezeichnet werden muss.

Diesem Eindruck kann man sich schon beim Lesen des Vorwortes des Berichtes der Sozialministerin Manuela Schwesig nicht erwehren. Es ist ein planloses Hin- und Hergeiere. So schreibt die Ministerin, dass in Mecklenburg-Vorpommern „…etwa 303.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung“. Warum wird in einem Bericht der Grundlage für künftige Planungen dienen sollte, nicht die genaue Zahl angeben?

Weiter stellt Sie schon fast beschwörend fest:

Menschen mit Behinderungen sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen haben Bedürfnisse, die zum Teil von denen anderer Menschen abweichen. Aber Menschen mit Behinderungen wollen ihr Leben selbst in die Hand nehmen. Sie wollen nicht auf die Hilfe anderer angewiesen sein. Sie unterscheiden sich darin nicht von Menschen ohne Behinderungen“.

Diesen Absatz sollte jeder einmal auf sich wirken lassen.

Weitere solcher hilfslosen Allerweltsbekundungen reihen sich zu einer Seite aneinander.

Ab Seite 15 erfährt man die Grundlagen der Datenerfassung und die Methodik der Vorgehensweise. Auch hier erwartet den interessierten Leser Überraschendes.

So ist im 1. Absatz zu erfahren:

In Artikel 17a der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden Land, Gemeinden und Kreise zum Schutze alter Menschen und Menschen Behinderungen verpflichtet. Dabei werden eine gleichberechtigte und eigenverantwortliche Lebensgestaltung als Ziel formuliert“.

Im Absatz 2 steht:

„Seit dem Bekenntnis zum Benachteiligungsverbot werden Menschen mit Behinderungen nicht mehr als Objekte der Fürsorge und Empfänger staatlicher Leistungen angesehen, sondern als ihr Schicksal selbstbestimmende Akteure“.

Es folgen seitenlange Bekenntnisse die verdeutlichen, dass Menschen mit Behinderungen in den Augen der Landesministerien und Kommunalpolitiker, Bittsteller sind und man nun, sozusagen auf gesetzlichen Druck, etwas Fassadenkosmetik betreiben muss. Ich denke es wäre besser, wenn die Damen und Herren Verwaltungsmitarbeiter selber erfahren, was Menschen mit Behinderungen ausmachen. Die Zeiten der Bittsteller und reinen Empfänger öffentlicher Gelder gehört  schon seit langem der Vergangenheit an. Menschen mit Behinderungen tragen weit mehr zum volkswirtschaftlichen Einkommen bei als viele der selbsternannten politischen Elite.

Aber es geht noch peinlicher. Man reibt sich die Augen, wenn man auf der Seite 25 unter Punkt 4 liest:

„In den kreisfreien Städten Schwerin und Stralsund….“ 

Welche Daten hier auch immer zusammengetragen wurden. Die kreisfreie Stadt Stralsund gibt es gar nicht.

Etwas weiter in diesem Absatz

… die wenigsten leben in den Landkreisen Bad Doberan, Güstrow und Nordwestmecklenburg“.

Welche eine desaströse Arbeit, die durch die PROGNOS AG abgeliefert wurde. Auch diese Landkreise sind seit sieben Monaten nicht mehr existent. Sie sind gehören zwar erst seit sieben Monaten der Vergangenheit an, sind aber mit Sicherheit zu Beginn der Prognos-Arbeit schon in der Planungsendphase bekannt gewesen.

Bleibt zu erwähnen, dass selbst Prognos irgendwann erkannt haben muss, dass sie Daten haben, die sich immer mehr von der Realität entfernen. So haben sie später die tatsächlichen kreisfreien Städte; Schwerin und Rostock, als Datenbasis herangezogen.

Wie kann man einem Bericht trauen, der schon bei der Datensammlung so viele Fehler aufweist? Wieso wird ein Institut beauftragt welches scheinbar keine Ahnung von der Aufgabe hat?

Wieso haben die Ministerin Schwesig und Ihre MitarbeiterInnen das nicht bemekrt?

Dieses Unwissen wird auch offensichtlich, wenn man sich einmal ansieht aus welchen Jahren die Daten herangezogen wurden. So sind sie mal aus dem Jahr 2005, mal aus 2009. Ein anders mal hat man keinen Datenbestand zugrunde gelegt, sondern lediglich Schätzungen, an anderer Stelle wiederum Daten aus anderen Bundeländern zu Grunde gelegt. Es ist skandalös dass für einen solchen Unsinn rd. € 150.000,- (STEUERGELDER) ausgegeben wurden und mehr als neun Monate Verzögerung auftraten. Braucht man solche Ausgaben, um beweisen zu wollen, dass Menschen mit Behinderungen dem Staat auf der Tasche liegen?

Desweiteren hat man bei Prognos scheinbar nicht erkannt, was „Barrierefrei“ gemäß bestehender Gesetze aussagt. Es wird davon auszugehen, dass 100 Prozent der Facharztpraxen nicht „Barrierefrei“ sind. Steht der Begriff „Barrierefrei“ doch für eine für JEDEN Menschen, gleich seiner Behinderung, SELBSTÄNDIGEN  Nutzbarkeit. Diese Praxis möchte ich mal sehen. Als in Mecklenburg-Vorpommern lebend bin ich mir sehr sicher, dass es eine solche Arztpraxis nicht gibt. Es ist eine Herausforderung. Welche Praxis hat taktile Hilfsmittel oder Hörschleifen, um mit betroffenen Patienten zu kommunizieren?

Ähnlichen auch bei den Volkshochschulen. S. Seite 30. Dort steht, dass die Volkshochschulen Menschen mit Behinderungen offen gegenüber stehen. Man hat die bauliche „Barrierefreiheit“ so beschrieben, dass rund die Hälfte der Einrichtungen „Barrierefrei“ sind. Auch hier bestehen erhebliche Zweifel. Es ist einfach skandalös, dass Behinderung mit Rollstuhl gleichgesetzt wird. Es ist davon auszugehen, dass in keiner der Volkshochschulgebäude taktile Leitsysteme oder Hörschleifen vorhanden sind.

Seitenweise falsche Grundlagen.

Seitenweise falsche Bewertungen.

Seitenweise falschen Daten als Grundlage für kommende Planungen.

Es wird immer deutlicher, dass Menschen mit Behinderungen nur als leidiges Anhängsel angesehen werden. Man braucht scheinbar nur einige Eckdaten, die man so zusammenschustert, dass das Bild der Bittsteller aufrecht erhalten bleibt.

Frau Ministerin Schwesig ziehen Sie bitten diesen Bericht sofort zurück. Aus der Verantwortung dieser Diskriminierung durch Unwissenheit, können Sie sich nicht mehr befreien. Es langt nicht, sich in einen Rollstuhl zu setzen, um Erfahrungen zu sammeln. Die selbständige Teilhabe von Menschen Sinnes- und/oder motorischen Einschränkungen bedarf Sachkunde und Ehrlichkeit.

Helge Joachim Blankenstein

Verfasst von: Impuls | 22. März 2012

Sehr geehrter Herr Methling (OB Hansestadt Rostock)

Es ist keine Schande über ein eingeschränktes Wissen zu bestimmten Themenkomplexen zu verfügen, aber eine Schande nichts zur Wissenerweiterung zu tun!

Es ist schon fast nicht mehr zu zählen. So oft haben wir Sie und Ihre Fachbereiche der Verwaltung, auf Ungereimtheiten und Verstöße gegen geltendes Recht in Bezug auf Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Wir haben unzählige Verbesserungsvorschläge gemacht. Doch Ihre penetrante Weigerung, sich Weiterzubilden ist nur noch als Diskriminierung zu beschreiben.

Dies betrifft Ihre Rede anlässlich zur Eröffnung des „Hauses der Musik“. Sie hatten dort auf die „Barrierefreiheit“ hingewiesen. Scheinbar ist Ihnen nicht bekannt, welche Beleidigung sie damit wieder ausgesprochen haben. Dieses Haus ist absolut nicht „barrierefrei“. Es ist eine dieser Verhöhnungen der Menschen, die auf Nachteilsausgleiche angewiesen sind.

Der bevorstehende „Ostermarkt“ setzt der Diskriminierung der hansestädtischen Bevölkerung mit Behinderungen und deren Gäste die Krone auf. Mehr als zehnmal haben wir darauf hingewiesen, dass es unmöglich ist wie durch die Schaustellerstände die Zugänge für Menschen mit Behinderungen versperrt werden. Doch ungeachtet unserer Eingaben setzen Sie die Ausgrenzungsstrategie unbeirrt fort.

Es ist einfach widerwärtig wie Sie und Ihre Verwaltungsgefolgschaften aus dem Amt für Behindertenfragen sowie der Beirat für Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranker, Steuergelder verschleudern. Durch die Vorgehensweise benachteiligen sie Menschen mit Behinderungen. Sozialintelligentes Handeln versucht diese Benachteiligungen auszugleichen.

Pfui Herr Oberbürgermeister!

Helge Joachim Blankenstein

Professioneller Wutbürger (so die OZ verächtlich).

Durch Herrn Dr. Heiner Geissler in den Stand der intelligenten Bürger der Bundesrepublik gehoben.

 

Der im Stadtteil Rostock-Brinckmansdorf angesiedelte Pflanzenmarkt „Grönfingers“ wurde in der Vergangenheit mehrmals dabei erwischt, wie er gegen Grundlagen des Gewerberechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Rostock  verstoßen hat.

Erstmals im Februar 2010 wurde die Geschäftsleitung auf die Parkplatzproblematik aufmerksam gemacht. Damals haben große Kübel mit Tannen die Nutzung der Parkplätze stark eingeschränkt und teilweise sogar unmöglich gemacht. Zusätzlich wurden die verbliebenen Plätze durch Falschparker blockiert.

Wir haben der Geschäftsleitung diese Dinge mitgeteilt und folgendes Schreiben erhalten.

Hier das Schreiben der Firma „Grönfingers“ vom 15.3.2010. Dok1-1

Ich denke:

  • Das parkberechtigte Nutzer ihre Hilfsmittel selber mitbringen und der Hinweis auf die Rollstühle in Leere läuft.
  • Das Beleuchtung in jeden Ladengeschäft selbstverständlich ist und in keiner Weise als Alibi für behindertengerechte Nutzung taugt.
  • Das stufenlose Verkaufsflächen im Sinne moderner Warenlogistik sind. auch kein Indiz für besondere Kundenfreundlichkeit darstellen.
  • Das der Hinweis auf die vielen normalbreiten Parkplätze, von mangelndem sozialintelligentem Grundwissen bei der Geschäftsführung hinweist.

Im Dezember 2011 hatten wir die Unternehmensleitung abermals anschreiben müssen. Gründe sind, dass im Oktober 2011 durch eine mobile Saftpresse, die an mehreren Tagen vorhanden war, wiederum Behindertenparkplätze zweckentfremdet wurden.

Bilder: Weihnachtsbaumverkauf  und Saftpresse

 

Im Dezember 2011 wurde der Weihnachtsbaumverkauf gestartet und pünktlich hierzu auch wieder die Behindertenparkplätze genutzt. Wir haben die Geschäftsleitung darauf hingewiesen aber keinerlei Info bekommen.

Es scheint so, als dass die Herren Geschäftsführer sich gedankenlos über Verpflichtungen hinwegsetzen. Wichtig ist, dass der Betrieb einer Verkaufsfläche von mehr als 2.000 m² zwingend Behindertenparkplätze nachweisen muss. Die Anzahl ist von der Gesamtanzahl der Parkplätze abhängig. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Betriebserlaubnis für diesen Pflanzenmarkt zumindest beim Zweiten Verstoß, vorsätzlich missachtet wurde. Auch der Hinweis, dass Kopien auch an die Presse sowie nationale und internationale Interessenvertretungen gesandt wurde, hat die Geschäftsleitung nicht bewogen über ein Gespräch zu Imageverbesserung zu laden.

Schade ist auch, dass die Herren GF scheinbar keine Vorstellung über die Kaufkraft von Menschen mit Behinderungen und deren Angehöriger machen.

Diese Situation ist kein Einzelfall. Bundesweit werden Menschen mit Einschränkungen ausgeschlossen. Senden Sie mir vergleichbare Vorgänge oder Veröffentliche Ihre Kommentare zu obigen Beitrag.

Helge Joachim Blankenstein

Der 15. März 2012. Ein Tag, der in die Geschichte eingehen sollte. Wurde doch das „Haus der Musik“ feierlich eröffnet. Eigentlich ist das aufwendig restaurierte Gebäude recht ordentlich. Der Streich den sich die Planer zu Lasten von Menschen mit Behinderungen geleitet haben, ist allerding an Unfähigkeit nicht mehr zu überbieten.

So wurde der gesamte Hof mit sehr großen und unebenen Pflastersteinen belegt. Dieses muss aber von Rollstuhlnutzern und Besuchern, für die Treppen ein unüberwindbares Hindernis darstellen, überquert werden. Denn der ausgewiesene Eingang für diese Besucher liegt an der Rückseite des Gebäudes. Die Planer haben sich sicher sehr viel Mühe gegeben.

Eine große Glastür wird als Eingang für Rollstuhlnutzer und Eltern mit Kinderwagen ausgewiesen. Die Tür ist nur sehr schwer zu öffnen. Als Besucher, der mit einem Rollstuhl bis hier her gekommen ist, hat kaum eine Chance diese Tür zu bewegen. Wenn es dennoch klappen sollte, kommen mehrere Glastüren, die schwer zu öffnen sind und über keinen Öffnungsmechanismus verfügen. Es kommt aber noch besser. Am Ende eines langen Gangs stößt man eine Stufe. Dahinter noch welche und schließlich eine ganze Treppe. Kein Fahrstuhl oder Treppenlift.

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Wer diesen Hinweisen Glauben schenkt, wird im Keller landen.

Dieser befindet sich an einer anderen Gebäudeseite. Ortskundige Besucher mit Behinderungen haben also nochmals mehrere Meter Kopfsteinpflasterweg zu überwinden. Hier ist eine deutlich leichtere Tür ohne Signets für Rollstuhlnutzer aber mit elektrischem Türöffner. Danach eine Zweite und siehe da ein Fahrstuhl. Dieser bringt die Besucher in die oberen Etagen. Leider aber nicht in die Hochparterre. Dazu ist zusätzlich ein Treppenlift installiert. Dieser hat allerdings kein Rufsystem, so dass Besucher auf Menschen angewiesen sind, die zufällig vorbeikommen und einen Mitarbeiter suchen, der den Schlüssel für diese Anlage hat.

Bild

Dieser Treppenlift wird wohl selten einen Servicetechniker benötigen.

Wäre das ein Märchen wie die Schildbürger, könnte man darüber sogar schmunzeln. Leider aber werden durch diese indiskutable Leistung der Planer, Menschen ausgegrenzt und was den Hof betrifft, sogar noch gefährdet. Es ist fraglich wo nach kompletter Fertigstellung die Behindertenparkplätze angeordnet werde sollten. Es steht zu vermuten, dass diese extrem weit vom Eingang in einer der hintersten Ecken eingeplant wurden, um diesen Nutzer klarzumachen, dass sie unerwünscht sind. Kaum einer wird in der Lage sein, dieses Kopfsteinpflaster mit dem Rollstuhl zu bezwingen.

Ich freue mich auf Kommentare.

Helge Joachim Blankenstein

Es ist leider noch immer so, dass kommunale Entscheider oder Manger aus der Wirtschaft, „Barrierefreiheit“ mit dem Totschlagargument >KOSTEN< versuchen vom Tisch zu wischen. Dieses Verhalten, ist vielfach auf das eingeschränkte Wissen dieser Entscheider zurückzuführen. Dass es aber auch ganz anders geht haben wir anlässlich des Konzertes von Udo Lindenberg in der Hamburger „O2-World“ erfahren dürfen.

Neben dem gigantisch guten Konzert waren es die Lösungen die, die selbständige Teilhabe an kulturellen Events, wahrhaftig werden ließ.

Schon die Parkplatzeinweiser hatten wirklich Ahnung und haben über die Erreichbarkeit der Behindertenparkplätze genau Bescheid gewusst. Die ausreichende Anzahl und Anordnung dieser Plätze war schon erstaunlich. Die Freundlichkeit war es die uns sofort auffiel.

Der Weg in die Halle erfolgte über eine breite Rampe. Als wir etwa auf halber Strecke waren, kamen zwei Sanitäter und fragten äußerst höflich, ob sie uns helfen können. „Wir sind doch extra deswegen hier“. Das ganze war nicht gekünstelt, sondern freundlich und ehrlich.

Am Eingang wurden alle Besucher abgetastet. Ganz freundlich wurden wir gefragt, ob man auch in den Rucksack sehen dürfte. Auch hier keine Panik. Besonders viel schon mal auf, dass das Sicherheitspersonal nicht aus kraftprotzenden Kahlköpfen bestand, sondern aus Menschen die für alle und jeden die richtigen Worte fanden.

Im Innern der Halle fanden wir trotz der vielem Menschen sofort unseren gebuchten Bereich. Das Ganze auch hier absolut entspannt. Die helfenden Informationen des Sicherheitspersonals waren einfach beeindruckend.

Als besonders Klever gelöst empfanden wir die fest eingerichteten Bereiche für rollstuhlnutzende Besucher. Keine Provisorien. Jeder konnte selbständig diese Plätze erreichen. Die eingesetzten Ordner haben nicht im Stehen mit den Rollstuhlnutzer gesprochen, sondern sich in die Hocke begeben und auf Augenhöhe kommuniziert.

Angesichts dieser Organisation, stellte sich für uns die Frage, warum ein Begleiter überhaupt verbilligten Einlass bekam. Ist diese Reduzierung doch nur deswegen entstanden, weil Veranstalter die selbständige Nutzbarkeit nicht gewährleisten können.

Nochmals ein großes Lob an die Planer dieses Gebäudes und an das Sicherheitsunternehmen, das erheblichen Anteil eine einem rund um gelungenen Konzertereignis Anteil hatten.

Es zeigt, dass Nutzungsverbesserungen nicht den Eindruck von Krankenhaus oder Altenheim haben müssen. Moderner Chic, gekoppelt mit besucherspezifischen Angeboten, ist hier ganz modern gelöst. Es zeigt auch, dass wenn man die eingebürgerte „Begleiterregelung“ so umsetzen würde, wie es angemessen wäre, deutlich mehr Umsätze zu erzielen wären. Das „Todschlagargument“ Kostenfalle nicht mehr gelten kann und darf.

Sozialintelligente Lösungen sichern auch künftig Arbeitsplätze und ermöglichen die selbständige Teilhabe.

DANKE UDO durch Deine >natürlich integrierende Lebenseinstellung< hast Du wieder die Messlatte auf Deine Art festgeklopft.

Helge Joachim Blankenstein

Die Ursache für die Benachteiligung ist im Kern schon 20 Jahre alt. Es handelt sich mal wieder um die Querungsmöglichkeit der Bahnschienen im Bereich des Bahnhofes Rostock-Warnemünde.

Ein kurzer Rückblick. Seit vielen Jahren, ist er, so die Aussage von Herrn Kirste, (Mitglied des Beirates für Belange Behinderte und chronisch Kranker / Rostock), mit der Bahn im Gespräch, um eine Querungsmöglichkeit für Menschen zu erzielen, die aufgrund ihrer Einschränkungen keine Treppen nutzen können. Seit kurzem wurde der mehr als 1,5 Kilometer lange Umweg gesperrt. Den Bürgern und Gästen sollte nun ein Umweg von mehr als 6.5 Kilometer zugemutet werden. Aufgrund einer Mahnwache, welche scheinbar öffentlichkeitswirksam war, hat OB Roland Methling zunächst leichtfertig eine Lösung zugesagt. Dank des damaligen Wahlkampfes hat er, natürlich ebenfalls medienwirksam, innerhalb zwei Wochen ein Provisorium präsentiert. Dieses wurde vermutlich ohne Abstimmung mit den Fachbereichen zusammengepfuscht. Die Bilder sind bereits im Beitrag „Bremst die Rostocker Verwaltung, ihre Bürger und Gäste mit Behinderungen vorsätzlich aus?“ zu sehen. An diesem Provisorium, welches der Stadt und somit den Steuerzahlern viel Geld gekostet hat, hat sich bis heute nichts geändert.

Nun steht aber die neue Kreuzfahrtsaison an. Laut Kreuzfahrtkalender werden an mehreren Tagen gleich vier Kreuzfahrtliner gleichzeitig anlegen. Daher haben wir beim Amt für Behindertenfragen, der Tourismusgesellschaft sowie bei den Bürgerschaftsfraktionen nachgefragt, wie in einem solchen Fall die Querung für Menschen mit Behinderungen gesichert wird.

Gleich mehrere Adressaten haben es nicht für notwendig erachtet sich zu äußern. So die Tourismusgesellschaft und die Fraktionen der SPD und CDU. Erstaunlich, denn dieses Jahr ist nach vorsichtigen Schätzungen, mit mehr als 6.000 Rollstuhlnutzern zu rechnen. Legt man die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu Grunde, werden diese Menschen und ihre Angehörigen mehr als 350.000,- EURO in Rostock ausgeben.

Auf die Anfrage haben geantwortet:

Behindertenbeauftragten der Hansestadt Rostock:

Sehr geehrter Herr Blankenstein,

zuständigkeitshalber haben wir Ihre Anfrage an das Tief- und Hafenbauamt, Herrn Tieburtius, weitergeleitet.

 Mit freundlichen Grüßen

 Petra Kröger

 

Die Fraktion: Rostocker Bund- graue – Aufbruch 09:

Sehr geehrter Herr Blankenstein,

Ihre Anfrage müsste an die Verwaltung gehen, die Fraktionen könnten nur genauso wie Sie per Anfrage nachfragen. Dafür hätte dann die Verwaltung nach Eingang 10 Arbeitstage Zeit. Selbst wenn Montag bereits angefragt würde, wäre das dann frühestens der 19. März.

Bei der Verwaltung hingegen könnten Sie direkt ohne Umweg Fraktionen in einem Schreiben Ihre Fragen mit Frist 09.03. stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Sybille Bachmann

Meine Frage nochmals präzisiert gestellt:

Hallo Frau Dr. Bachmann,

danke für Ihre schnelle Antwort. Die Anfrage an die Verwaltung habe ich bereits gesandt. Wollte aber die Vorstellungen der Fraktionen zu diesem Themenbereich erfahren. Als Vertretung der Bürger bilden sich hierzu eventuell ganz neue Positionen, die dann in die Verwaltungsaufgaben einfließen?

Zugleich wollte ich den Fraktionen, diese rechtlich bedenkliche Vorgehensweise des OB, näher bringen. Da die Verwaltung und/oder auch die Faktionen keine Info über diese Maßnahme hatten.

Mit freundlichen Grüßen

Helge Joachim Blankenstein

Darauf ging folgende Mitteilung ein:

Gedanke 1 = Illusion (Scherzkeks, denn die Fraktionen sind für Ihre Variante, können aber nur zuschauen…)
Gedanke 2 = sehr gut! (ich denke, wir fragen mal nach, wen Sie Antwort haben…)

Gruß Bachmann

 

Die Fraktion B90-Grüne:

Sehr geehrter Herr Blankenstein, vielen Dank für Ihre Hinweise vom Freitag  Abend. Wir gehen der Frage noch einmal nach. Es kann aber sein, dass die Antwort ein paar Tage länger dauert als bis zum 9.3..      Herzliche Grüße IhrUlrich Söffker 

Die Fraktion FUR ROSTOCK:

Sehr geehrter Herr Blankenstein,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich werde in den nächsten Tagen vom Hafen- und Tiefbauamt eine abschließende (höchstwahrscheinlich sehr positive)

Aussage erhalten.

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

K.Leuchert

Einige Tage später die angekündigte Aussage

Sehr geehrter Herr Blankenstein,

vom Leiter des Hafen- und Tiefbauamtes, Herrn Tibutius, erhielten wir folgende Antwort zu Ihrer Anfrage mit der Versicherung, dass in jedem Fall für eine Wegeführung gesorgt wäre:

Es gibt die Vorstellungen einer zusätzlichen Wegeführung über den PP der WIRO und zwar

vom Zugangsweg zum FG Tunnel rechter Hand in Richtung Norden auf das Gelände der WIRO und von dort weiter auf der „neuen“ Wegeführung zur Str. Am Yachthafen –  Mittelmole / Fischmarkt bis zur Bahnhofsbrücke ( analog der Beschilderung ) bzw. vom PP WIRO Mittelmole zurück zum Bahnhofsvorplatz und weiter in Ri. Ortskern Warnemünde.

Die bauliche Umsetzung wird im Frühjahr 2012 erfolgen, sodass bei Nichtverfügbarkeit des LP ´es 6 durch ein 3. Kreuzfahrtschiff für alle, speziell für die mobilitätseingeschränkten Bürger / -innen auch eine Lösung geschaffen wird.


Mit freundlichen Grüßen

K.Leuchert

Ich muss gestehen, dass ich mit der Antwort (Fraktion Für Rostock) nicht sehr viel schlauer bin, vermute jedoch, dass es sich um die Wegeführung handelt, die wir der Verwaltung sowie der Tourismusgesellschaft bereits im Sommer 2011 als kostengünstige und Nutzeroptimierte Lösung vorgeschlagen haben. Kann es sein, dass man zunächst Vorschläge von außen boykottiert, bockig unsinnige Zwischenlösungen produziert und dann erkennen muss, dass die Bürger doch besser Bescheid wissen?

Die Fraktion DIE LINKE:

Sehr geehrter Herr Blankenstein,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Engagement für Menschen mit Behinderung. Meine Fraktionsvorsitzende, Eva-Maria Kröger,  hat mich beauftragt, Ihnen auf Ihre Anfrage zu antworten:

Nach unseren Informationen gibt es keine Konflikte für Gehbehinderte oder Rollstuhlfahrer/innen in Höhe der WIRO-Parkplätze bei einem Dreifachanlauf.

 Bei Dreifachanläufen ankern die Kreuzliner dann

 1. direkt vor dem Kreuzfahrtterminal

2. in Höhe des ehm. Zwiebelschuppens und

3. gegenüber am neuen Anleger im ehemaligen Werfbecken

Über andere Planungen sind wir z. Zt. nicht informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Haase

 

Zusammenfassung:

Einige haben schulterzuckend zugeben müssen, dass sie keine Ahnung haben. Andere haben sich der Sache angenommen, aber die Problematik der Vierfachanläufe ausgeklammert. Traurige Wahrheit ist, dass die Fraktionen der angeblichen Volksparteien kein Interesse haben dem Volk Rede und Antwort stehen.

Es scheint also so zu enden, dass Gäste und Bürger mit Gehbehinderungen den mehr als 6,5 Kilometer langen UMWEG nutzen müssen. Selbstredend das ganze am Abend auch wieder zurück. Somit addiert sich der UMWEG für Menschen mit Behinderungen auf mehr als 16 Kilometer.

Es stellt sich aber die Frage, warum leistet sich die Stadt eine Alibifachfrau für Behindertenfragen, wenn sie scheinbar niemand fragt? Ist es evtl. so, dass diese, in keine planungsrelevanten Entscheidungen eingebunden wird? Das würde allerdings die nächste Frage aufwerfen: Warm gibt die Stadt ihre raren Finanzmittel für MitarbeiterInnen aus, die keinerlei Aufgaben haben, außer eine Alibifunktion? Würde sich dies aber bewahrheiten, sollte der Landesrechnungshof einmal die Rechtmäßigkeit dieser Position prüfen.

Hinter dieser Glasfront residiert die Fachfrau für Behindertenfragen nach dem Motto: >Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen <

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