Rollstuhlfahrer Bruno Olms kämpft für Kreuzfahrtschiffe ohne Schwellen / Reederei Arosa gibt Einschränkungen zu
Unter dieser Überschrift haben Bruno Olms und die Norddeutschen Neuersten Nachrichten ein Thema aufgegriffen, welches zeigt, dass die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, noch in den Kinderschuhen steckt.
Allerdings muss man zunächst einmal festhalten, dass der Begriff „Barrierefrei“ einen eng umrissenen Zustand beschreibt.
Barrierefrei bedeutet:
Das die so ausgelobte Lokation, für alle Menschen, gleich ihrer Behinderung selbständig zu nutzen ist.
Es wird nach heutigen Erfahrungen unmöglich sein, solche Situationen herzustellen. Barrierefrei bedeutet also, dass auch Menschen mit Sinnesbehinderungen, wie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, wie in diesem Fall angegeben, ein Schiff selbständig nutzen können. Dazu gehören dann auch gehbehinderte Menschen unterschiedlichster Schwere selbständig und uneingeschränkt nutzen können müssten.
Eine solche Nutzungsmöglichkeit wird es, betrachtet man es unabhängig, nicht geben.
Diese Erkenntnis bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Anbieter solcher Angebote, ihre Hände in den Schoß legen können und sich auf die Unmöglichkeit berufen.
Es soll nur grundsätzlich klarstellen, dass allein durch eine möglichen Nutzbarkeit für rollstuhlnutzende Gäste keinesfalls von Barrierefreiheit gesprochen werden kann.
Die Aktivitäten von Herrn Olms, sind durchaus zu begrüßen. Haben wir im Rahmen unserer Interessenvertretungen bereits vor Jahren solche, durchaus als Diskriminierung, zu bewertenden Erfahrungen machen müssen.
Die in diesem Bericht dargestellten Aussagen der Pressesprecherin der AROSA – Flusskreuzfahrten GmbH zeigen die ganze Hilflosigkeit, geht es um nutzerbezogene Anforderungen. Gern möchten wir einige Aussagen auf den Prüfstand stellen.
Die Sprecherin Christine Cubasch räumte ein, dass es rollstuhlnutzende Gäste mit Beeinträchtigungen rechnen müssen. So hat Sie informiert:
„dass es keine Fahrstühle gibt“
„dass Rollstuhlfahrer auf den Flussreisen Einschränkungen in Kauf nehmen müssen“
„Auf einigen der Schiffe, so auf den neuen Rhein-Schiffen, seien die Kabinen mit einer breiteren Tür und einem größeren Bad ausgestattet“.
„Außerdem gibt es auf dem zweiten Deck eine Behindertentoilette“.
„Denn von welchem Deck die Passagiere ein- und aussteigen, ist vom Pegelstand des Flusses abhängig“.
„Das Problem bleiben die Treppen“.
„Auf Wunsch kann gern ein Tisch nahe dem Büfett freigehalten werden, um die Wege möglichst kurz zu halten“.
Diese Zusammenstellung zeigt, dass was wir gelinde gesagt, als Hilfslosigkeit bezeichnen. Es bedarf schon einem ganz besonderen Humor. Einen Humor der vielen Betroffenen im Halse stecken bleibt. Hat die Unternehmenssprecherin „Christine Cubasch“ doch nichts anders getan als die Anliegen möglicher rollstuhlnutzende Gäste, also geldbringende Kunden, mitten ins Gesicht geschlagen. So hat Sie ganz einfach davon gesprochen, dass es von Fluss zu Fluss unterschiedliche Ausstiege geben wird. Dass man aber dazu auf unterschiedliche Decks gelangen müsste wurde mal ganz unterschlagen. Auch wie man auf die Behindertentoiletten gelangen soll, wurde nicht beantwortet. Die sehr auf die Tränendrüse drückende Aussage, dass man von der Tischplatzauswahl die Nähe des Buffets berücksichtigen würde ist schon sehr dick aufgetragen. Ist es nicht eher so, dass sich Nutzern von Rollstühlen schon aus Gründen der eng zusammenstehenden Tische und Stühle, besonders bei hoher Belegung, eine andere Möglichkeit verbietet.
Traurig ist in diesem Zusammenhang, dass die Behindertenbeauftragte der Hansestadt, Petra Kröger, erneut fehlendes Wissen bestätigte. Folgt man Ihrer Aussagen, bezieht auch sie sich ausschließlich auf rollstuhlnutzende Gäste.
Wie sieht es jedoch mit sehbehinderten / blinden Gästen aus? Stehen taktile Informationen wie Rettungsanweisungen, Speisekarten oder andere Gästeinformationen wie Kabinenbeschriftungen oder anders?
Wie sieht es mit der Nutzung von gehörlosen Gästen aus? Steht diesen ein Gebärdensprachendolmetscher zur Verfügung? Besteht die Möglichkeit, dass diese Gäste bei Gefahrensituationen entsprechend informiert werden?
Auch die Angabe, dass in der Hansestadt Rostock 18.000 Einwohner mit Behinderungen und chronischer Erkrankungen leben scheint, unter allumfänglichen Bewertung weit untertrieben. Der demografische Wert von Menschen mit Behinderungen liegt für die Hansestadt bereits bei rd. 22.000 Bürgern mit schweren Behinderungen (GdB 50 +) darin sind die extra aufgeführten Bürger mit chronischen Erkrankungen bereits inkludiert. Würde man auch Menschen mit geringeren Behinderungen (GdB 30 bis 40) einbeziehen, unter denen viele Bürger sind die altersbedingt geh-, seh- und/oder hörbehindert sind, liegt diese Zahl nach vorsichtigen Schätzungen bei rd. 30.000 Personen.
Viel interessanter ist aber die Überlegung, welchen wirtschaftlichen Schaden, einer derart unzureichenden Vorbereitung auf Kundenanforderungen einzugehen, für das Unternehmen darstellt.
Das Gästepotential beschränkt sich keinesfalls auf die Einwohner der Hansestadt, sondern weltweit. Weiter zu Grunde gelegt, dass Teilnehmer von Flusskreuzfahrten eher in der Zielgruppe der Altersgruppe 40+ zu rekrutiert, ist der Anteil motorisch- und/oder sinnesbeeinträchtigter Gäste leicht über dem Durchschnitt liegen wird. Berücksichtig man die Angaben des statischen Bundesamtes, so basiert das Gesamtvolumen bei ca. 16 bis 25 Mio. Menschen. Die Zahl basiert auf den Betroffenen selber und deren Angehörigen die mit 1,5 Personen durchschnittlich bewertet wurden. Diese Grundlage ergibt ein Umsatzpotential von rd. 2 Mrd. Euro. Auch die aktuelle Hilfsmittlerversorgung ermöglicht mehr und mehr Betroffenen die Chance auf selbständige Teilhabe. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass dies für alle Lebensbereiche anzusetzen ist. Also auch wenn viele Dinge des täglichen Lebens von Menschen mit Behinderungen ohne offensichtliche Beeinträchtigungen ausgeführt werden, bestehen in vielen Bereichen doch intensive Unterstützungen.
Ebenso müssten zukunftsorientierte Unternehmen diese Aspekte mehr berücksichtigen und in Planungen einfließen lassen. Besonders für Investitionen, die heute getroffen werden deren Auswirkungen aber viele Jahre Bestand haben. Dazu gehören auch Geschäftsverbindungen die dem zunehmenden Selbstwertgefühl Betroffener Rechnung tragen müssen. Dabei denken wir an die Reisevermittler (Reisebüro) welche in der Regel auf Provisionsbasis arbeiten, Schadensersatzforderungen wegen Buchungsausfällen gegenüber dem Recht unzureichend ausgerichteten Reiseanbieter anmelden könnten.
Wir denken, es ist deutlich, welche katastrophalen Auswirkungen der Wirtschaft entstehen, übergehen Sie weiter die Nutzungsbedingungen für Menschen mit Behinderungen.
Es ist uns klar, dass jeder Mensch ständig Kompromisse eingehen muss, um seine individuellen Vorstellungen umsetzen zu können. Aber die vorsätzliche Verwehrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ist damit nicht gemeint.










